Nachrichten aus Tschetschenien

 

Zurück nach Tschetschenien
Amnesty rügt Abschiebebescheid des Flüchtlings-Bundesamts
Frankfurter Rundschau online, 21.01.2006, von Ursula Rüssmann

Das Flüchtlings-Bundesamt mutet laut Amnesty International (AI) tschetschenischen Asylbewerbern neuerdings die Rückkehr nach Tschetschenien zu. Damit ignoriere es alle Erkenntnisse über die Gefahrenlage in der Kaukasusrepublik, rügt Amnesty.

Frankfurt a. M. · Zwar wurde der betroffene Flüchtling am Dienstag nach Moskau abgeschoben; da er aber keinen gültigen russischen Inlandspass hat, muss er nun nach Tschetschenien reisen, um einen neuen zu beantragen. Ohne diesen Pass gilt er als "illegal" und ist ständig von Festnahme bedroht.

Im der FR vorliegenden Bundesamts-Bescheid heißt es dazu jedoch, der Mann gehöre "nicht zu der Gruppe der in Tschetschenien verfolgten Tschetschenen", weshalb es ihm "zuzumuten" sei, zur Passbeschaffung in die zerrüttete Republik zurückzukehren.

Laut AI taucht diese Einschätzung erstmals in einem Bundesamtsbeschluss auf. "Abenteuerlich" sei sie, meint AI-Europaexpertin Imke Dierßen: Alle Tschetschenen seien in ihrer Heimat von Razzien, willkürlichen Festnahmen, Folter und Misshandlungen bedroht, sagte sie der FR und verwies auf ähnliche Bewertungen des Auswärtigen Amtes. Auch die deutschen Gerichte schlössen eine Rückkehr nach Tschetschenien bisher aus. Das UN-Flüchtlingskommissariat warnt ebenfalls und berichtet von "willkürlichen Verhaftungen, weit verbreiteter Gewalt und Verletzungen der Menschenrechte".

"Unverständlich" findet AI die Abschiebung nach der jüngsten Kritik von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) an der Menschenrechtslage in Tschetschenien. "Die Innenpolitik muss hier mit der Außenpolitik Hand in Hand gehen", so AI.


 

 

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