Rechtliche Fragen

 

Fluchtalternative mit Folterrisiko
Zum Umgang mit tschetschenischen Flüchtlingen
von Marei Pelzer

Während des ersten Tschetschenienkrieges 1995 ist Ismael H. gerade 13 Jahre alt. Er muss erleben, wie sein Vater von russischen Militärs abgeholt, anschließend zwischen zwei Armeefahrzeuge gebunden und vor den Augen der Familie auseinandergerissen wird.
Nachdem 1999 der zweite Tschetschenienkrieg ausgebrochen ist, geraten auch Ismael H. und seine beiden Brüder zunehmend unter Druck. Im Jahr 2001 wird Ismael H. während einer nächtlichen "Säuberungsaktion“ der russischen Armee zu Hause festgenommen und zwei Tage lang in einem leeren 200-Liter-Benzinfass festgehalten. Zum Glück kann ihn sein älterer Bruder freikaufen. Als der ältere Bruder kurze Zeit später ermordet wird, verlässt Ismael H. noch am selben Tag sein Heimatdorf. Mit Hilfe der Nachbarn kann er gemeinsam mit seinem jüngeren Bruder im Juni 2003 zunächst nach Inguschetien ausreisen, um kurz darauf in einem Lastwagen nach Deutschland zu fliehen.

Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge lehnt den Asylantrag von Ismael H. als unbegründet ab. Trotz der jahrelangen Verfolgungsgeschichte der Familie kann das Bundesamt keine Gefährdung von Ismael H. feststellen: "Hätte es ein weiteres Zugriffsinteresse auf Ismael H. gegeben, dann ist davon auszugehen, dass dieser nicht bereits nach zwei Tagen wieder auf freien Fuß gesetzt worden wäre.“ Konkret heißt das: Wer aus der Haft frei kommt, hat keine Fluchtgründe. Wer inhaftiert bleibt, kann nicht fliehen. Eine widersinnige Konstruktion.

Die Entscheidung des Bundesamtes ist kein Einzelfall. Obwohl allgemein bekannt ist, dass in Tschetschenien ein brutaler Krieg herrscht, unter dem vor allem die Zivilbevölkerung zu leiden hat, werden tschetschenische Flüchtlinge in Deutschland mit verharmlosenden oder völlig realitätsfernen Begründungen abgelehnt.

Seit Ausbruch des zweiten Tschetschenienkrieges im Jahr 1999 geht Russland mit aller Härte gegen die nach Unabhängigkeit strebende Teilrepublik Tschetschenien vor. Brutale Übergriffe, Säuberungen ganzer Dörfer, Hinrichtungen und Vergewaltigungen sind die unmenschliche Realität. Die Situation hat sich weiter verhärtet, nachdem am 23.10.2002 tschetschenische Separatisten über 700 Geiseln in einem Moskauer Musical-Theater genommen hatten. Hunderte von Menschen starben infolge dieser Geiselnahme. Die russische Regierung rechtfertigt den Krieg in Tschetschenien seither - weitgehend unwidersprochen - mit dem "Kampf gegen den Terrorismus“.

 

Diagramm Asylanträge
Quelle: BAFI, Grafik: Interkulturelles Forum

 


Tschetschenische Flüchtlinge
Etwa 400.000 Tschetschenen sind mittlerweile vor dem Krieg geflohen. In Deutschland gehört die Russische Föderation seit Jahren zu den Hauptherkunftsländern von Flüchtlingen.

Im Jahr 2003 stellten 3.383 russische Staatsangehörige, darunter 1.754 Tschetschenen, erstmals einen Asylantrag in Deutschland. Es handelt sich um die viert größte Flüchtlingsgruppe in diesem Jahr. Wie auch in den Jahren zuvor machen die tschetschenischen Flüchtlinge ungefähr die Hälfte der Flüchtlinge der Russischen Föderation aus.

Mit Ausbruch des zweiten Tschetschenienkrieges 1999 stiegen die Zahlen Asylsuchender aus Tschetschenien deutlich an. Stellten 1999 lediglich 368 Tschetschenen in Deutschland einen Asylantrag, stieg die Zahl 2000 auf 1.004 an. Im darauf folgendem Jahr verdoppelte sich die Anzahl fast noch einmal auf 1.960 und blieb auch im Jahr 2002 (1.886) und 2003 (1.754) nur knapp darunter.

Am 1. November 2003 wurde 74 Tschetschenen, als sie an der österreichischen Grenze um Asyl baten, die Einreise verweigert. Die Flüchtlinge wurden in die Tschechische Republik zurückgeschoben - nach Informationen der österreichischen Flüchtlingsorganisation "Asyl in Not" unter direkter Aufsicht des Innenministers Strassen Nach den Schilderungen der Flüchtlinge hätten Grenzbeamte sie mit Hunden in den Grenzfluss Lainsitz getrieben. Als die Flüchtlinge das Wort "Asyl“ riefen, hätten die Beamten sie nur ausgelacht. Nun droht den Flüchtlingen in der Tschechischen Republik die Abschiebung, da sie vom Asylverfahren nach dortigem Recht wegen der Weiterreise nach Österreich ausgeschlossen sind.

Das Vorgehen Österreichs könnte Vorbote für eine künftige EU-weite Asylpolitik sein. Auf EU-Ebene wird die Einführung einer Drittstaatenregelung nach deutschem Vorbild geplant. Dadurch würde eine Zurückweisung von Flüchtlingen an den EU-Außengrenzen ermöglicht, ohne dass der Asylantrag geprüft würde. Die Gefahr besteht darin, dass der Schutzanspruch der Flüchtlinge letztendlich leer läuft, wenn es zu Kettenabschiebungen bis in den Verfolgerstaat kommt. Für viele tschetschenische Flüchtlinge würde dies eine Rückkehr in eine lebensbedrohliche Situation bedeuten.

 

Zeichnung eines 16-jährigen Jugendlichen aus Tschetschenien.
Die Abschlussklasse der Städtischen Realschule Hoffmannsallee, Kleve, hatte €1.000 gesammelt. 
Das Geld spendeten sie an die Hilfsorganisation "Kleiner Stern“, die traumatisierte Kriegskinder in Grosny betreut.
Quelle: www.rs-kleve.schulen.org

Zeichnung eines 16jährigen Jugendlichen aus Tschetschenien

 

 

 

 

 

 


Umgang mit tschetschenischen Flüchtlingen in Deutschland

Für Tschetschenen, die nach Deutschland einreisen konnten, besteht zumindest eine Chance, als Flüchtling anerkannt zu werden. Die Zahl der Anerkennung von tschetschenischen Flüchtlingen ist dennoch relativ niedrig. Die Anerkennungsquote für Tschetschenen lag im Jahr 2003 (bis Oktober) bei ca. 23 Prozent (Anerkennungen nach Art. 16 a GG, § 51 I AuslG, § 53 AuslG). In anderen europäischen Ländern, wie Dänemark oder Frankreich, lagen die Anerkennungen in den letzten Jahren zum Teil drei Mal so hoch wie in Deutschland.

In vielen ablehnenden Bescheiden des Bundesamtes wird die Dramatik der Menschenrechtslage in Tschetschenien gar nicht bestritten. In einem Bescheid führt der Entscheider z.B. aus: "Berichte über Ausschreitungen, Verschwindenlassen von Zivilisten und willkürlichen Übergriffen gegen die Zivilbevölkerung bei so genannten 'Säuberungen' oder an Straßensperren reißen nicht ab, sondern haben nach den Terroranschlägen nach dem 11.09.2001 noch zugenommen.“ ... "Ungeachtet aller Beteuerungen über eine Stabilisierung der Lage in Tschetschenien terrorisiert das russische Militär die Zivilbevölkerung der Kaukasusrepublik weiterhin.“

Die Hintertür für die Ablehnungsentscheidungen ist das Konstrukt der inländischen Fluchtalternative in anderen Regionen der Russischen Föderation. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann eine inländische Fluchtalternative nur dann angenommen werden, wenn der Betroffene in einem anderen Landesteil vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist. Außerdem dürfen ihm dort auch keine anderen Nachteile und Gefahren drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutbeeinträchtigung aus politischen Gründen gleichkommen. Dies gilt aber nur, wenn diese existenzielle Gefährdung am Herkunftsort so nicht bestünde.

Konkret bedeutet dies, dass zum Beispiel die wirtschaftliche Existenzmöglichkeit nicht ernsthaft gefährdet sein darf, aber auch, dass das religiöse Existenzminimum gewährleistet sein muss.

In der Russischen Föderation ist die Existenzmöglichkeit für Tschetschenen problematisch, da es für sie schwierig ist, sich an anderen Orten als in Tschetschenien registrieren zu lassen. Die Verfassung der Russischen Föderation garantiert zwar allen Bürgern Freizügigkeit; aber Menschenrechtsorganisationen berichten, dass in der Praxis nach wie vor an der restriktiven Vergabepraxis von Aufenthaltsgenehmigungen festgehalten wird. Tschetschenischen Binnenflüchtlingen wird die Registrierung in anderen Regionen der Russischen Föderation verwehrt. Das bestätigen UNHCR und amnesty international. Eine Folge ist u.a., dass die Betroffenen illegal leben müssen und auch keinen Zugang zur Sozialhilfe, zu staatlich geförderten Wohnungen oder zum kostenlosen Gesundheitssystem haben. 

Auch das Auswärtige Amt bestätigt, dass es Probleme bei der Registrierung gebe. Es sieht die Lage besonders problematisch für aus dem Ausland in die Russische Föderation zurückkehrende Tschetschenen an. So hätten nach Moskau zurückkehrende Tschetschenen in der Regel nur dann eine Chance, in der Stadt überhaupt Aufnahme zu finden, wenn sie auf ein Netzwerk von Bekannten oder Verwandten zurückgreifen könnten.

Dennoch findet man in den Bundesamtsbescheiden in den allermeisten Fällen den Befund: "Gleichwohl ist davon auszugehen, dass es für den Antragsteller innerhalb der Russischen Föderation Regionen gibt, die eine zumutbare inländische Fluchtalternative darstellen, beispielsweise Dagestan oder die Wolgaregion.“

Hier offenbart sich ein typisches Problem der internen Fluchtalternative: Ohne jegliches historisches Bewusstsein werden Flüchtlinge aufgefordert, sich in andere Landesteile zu begeben. Es spielt keine Rolle, ob genau diese Gruppen schon Opfer unzähliger Vertreibungen waren und nun vor einer erneuten Vertreibung stehen. Ebenso spielt keine Rolle, ob die Menschen überhaupt einen Bezug zu der Region haben, auf die sie verwiesen werden.

Nicht nur tschetschenische Flüchtlinge werden mit der Behauptung einer inländischen Fluchtalternative abgelehnt. Bei irakischen Flüchtlingen war es der Nordirak, bei Schutzsuchenden aus Afghanistan wird Kabul als Ausweichmöglichkeit angeboten. Die fragwürdige Rechtsfigur der "inländischen Fluchtalternative“ wird immer mehr zur Aushebelung des Asylrechts missbraucht.


Anerkennungsquoten tschetschenischer Flüchtlinge

Jahr Anerkennung nach
Art. 16 a GG
Anerkennung nach 
§ 51 I AuslG 16 a GG
Abschiebungshindernis nach § 53 I AuslG Anerkennungen gesamt Zahl der getroffenen Entscheidungen
2003 (bis Okt.) 42 (3,0 %) 196 (14,0 %) 89 (6,35 %) 327 (23,34 %) 1401
2002 37 (1,96 %) 305 (16,19 %) 35 (1,86 %) 377 (20,01 %) 1884
2001 51 (2,65 %) 483 (25,14 %) 50  (2,60 %) 584 (30,40 %) 1921
2000 2 (1,69 %) 0 (0 %) 0 (0 %) 2 (1,69 %) 118
1999 0 (0 %) 1 (0,46 %) 5 (2,28 %) 6 (2,74 %) 219

Quelle: BAFI, Grafik: Interkulturelles Forum

Aus: "Europa macht dicht“ von Pro Asyl zum Tag des Flüchtlings am 1.10.2004

 

 


 

 

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© G. Braun, Interkulturelles Forum e.V., 2002