Rechtliche
Fragen
| Fluchtalternative mit Folterrisiko Zum Umgang mit tschetschenischen Flüchtlingen von Marei Pelzer Während des ersten Tschetschenienkrieges 1995 ist Ismael H. gerade 13 Jahre alt. Er muss erleben, wie sein Vater von russischen Militärs abgeholt, anschließend zwischen zwei Armeefahrzeuge gebunden und vor den Augen der Familie auseinandergerissen wird. Nachdem 1999 der zweite Tschetschenienkrieg ausgebrochen ist, geraten auch Ismael H. und seine beiden Brüder zunehmend unter Druck. Im Jahr 2001 wird Ismael H. während einer nächtlichen "Säuberungsaktion“ der russischen Armee zu Hause festgenommen und zwei Tage lang in einem leeren 200-Liter-Benzinfass festgehalten. Zum Glück kann ihn sein älterer Bruder freikaufen. Als der ältere Bruder kurze Zeit später ermordet wird, verlässt Ismael H. noch am selben Tag sein Heimatdorf. Mit Hilfe der Nachbarn kann er gemeinsam mit seinem jüngeren Bruder im Juni 2003 zunächst nach Inguschetien ausreisen, um kurz darauf in einem Lastwagen nach Deutschland zu fliehen. Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge lehnt den Asylantrag von Ismael H. als unbegründet ab. Trotz der jahrelangen Verfolgungsgeschichte der Familie kann das Bundesamt keine Gefährdung von Ismael H. feststellen: "Hätte es ein weiteres Zugriffsinteresse auf Ismael H. gegeben, dann ist davon auszugehen, dass dieser nicht bereits nach zwei Tagen wieder auf freien Fuß gesetzt worden wäre.“ Konkret heißt das: Wer aus der Haft frei kommt, hat keine Fluchtgründe. Wer inhaftiert bleibt, kann nicht fliehen. Eine widersinnige Konstruktion. Die Entscheidung des Bundesamtes ist kein Einzelfall. Obwohl allgemein bekannt ist, dass in Tschetschenien ein brutaler Krieg herrscht, unter dem vor allem die Zivilbevölkerung zu leiden hat, werden tschetschenische Flüchtlinge in Deutschland mit verharmlosenden oder völlig realitätsfernen Begründungen abgelehnt. Seit Ausbruch des zweiten Tschetschenienkrieges im Jahr 1999 geht Russland mit aller Härte gegen die nach Unabhängigkeit strebende Teilrepublik Tschetschenien vor. Brutale Übergriffe, Säuberungen ganzer Dörfer, Hinrichtungen und Vergewaltigungen sind die unmenschliche Realität. Die Situation hat sich weiter verhärtet, nachdem am 23.10.2002 tschetschenische Separatisten über 700 Geiseln in einem Moskauer Musical-Theater genommen hatten. Hunderte von Menschen starben infolge dieser Geiselnahme. Die russische Regierung rechtfertigt den Krieg in Tschetschenien seither - weitgehend unwidersprochen - mit dem "Kampf gegen den Terrorismus“.
Im Jahr 2003 stellten 3.383 russische Staatsangehörige, darunter 1.754 Tschetschenen, erstmals einen Asylantrag in Deutschland. Es handelt sich um die viert größte Flüchtlingsgruppe in diesem Jahr. Wie auch in den Jahren zuvor machen die tschetschenischen Flüchtlinge ungefähr die Hälfte der Flüchtlinge der Russischen Föderation aus.
Mit Ausbruch des zweiten Tschetschenienkrieges 1999 stiegen die Zahlen Asylsuchender aus Tschetschenien deutlich an. Stellten 1999 lediglich 368 Tschetschenen in Deutschland einen Asylantrag, stieg die Zahl 2000 auf 1.004 an. Im darauf folgendem Jahr verdoppelte sich die Anzahl fast noch einmal auf 1.960 und blieb auch im Jahr 2002 (1.886) und 2003 (1.754) nur knapp darunter.
Zeichnung eines 16-jährigen Jugendlichen aus Tschetschenien.
Umgang mit tschetschenischen Flüchtlingen in Deutschland Für Tschetschenen, die nach Deutschland einreisen konnten, besteht zumindest eine Chance, als Flüchtling anerkannt zu werden. Die Zahl der Anerkennung von tschetschenischen Flüchtlingen ist dennoch relativ niedrig. Die Anerkennungsquote für Tschetschenen lag im Jahr 2003 (bis Oktober) bei ca. 23 Prozent (Anerkennungen nach Art. 16 a GG, § 51 I AuslG, § 53 AuslG). In anderen europäischen Ländern, wie Dänemark oder Frankreich, lagen die Anerkennungen in den letzten Jahren zum Teil drei Mal so hoch wie in Deutschland. In vielen ablehnenden Bescheiden des Bundesamtes wird die Dramatik der Menschenrechtslage in Tschetschenien gar nicht bestritten. In einem Bescheid führt der Entscheider z.B. aus: "Berichte über Ausschreitungen, Verschwindenlassen von Zivilisten und willkürlichen Übergriffen gegen die Zivilbevölkerung bei so genannten 'Säuberungen' oder an Straßensperren reißen nicht ab, sondern haben nach den Terroranschlägen nach dem 11.09.2001 noch zugenommen.“ ... "Ungeachtet aller Beteuerungen über eine Stabilisierung der Lage in Tschetschenien terrorisiert das russische Militär die Zivilbevölkerung der Kaukasusrepublik weiterhin.“ Die Hintertür für die Ablehnungsentscheidungen ist das Konstrukt der inländischen Fluchtalternative in anderen Regionen der Russischen Föderation. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann eine inländische Fluchtalternative nur dann angenommen werden, wenn der Betroffene in einem anderen Landesteil vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist. Außerdem dürfen ihm dort auch keine anderen Nachteile und Gefahren drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutbeeinträchtigung aus politischen Gründen gleichkommen. Dies gilt aber nur, wenn diese existenzielle Gefährdung am Herkunftsort so nicht bestünde.
Konkret bedeutet dies, dass zum Beispiel die wirtschaftliche Existenzmöglichkeit nicht ernsthaft gefährdet sein darf, aber auch, dass das religiöse Existenzminimum gewährleistet sein muss. Dennoch findet man in den Bundesamtsbescheiden in den allermeisten Fällen den Befund: "Gleichwohl ist davon auszugehen, dass es für den Antragsteller innerhalb der Russischen Föderation Regionen gibt, die eine zumutbare inländische Fluchtalternative darstellen, beispielsweise Dagestan oder die Wolgaregion.“
Hier offenbart sich ein typisches Problem der internen Fluchtalternative: Ohne jegliches historisches Bewusstsein werden Flüchtlinge aufgefordert, sich in andere Landesteile zu begeben. Es spielt keine Rolle, ob genau diese Gruppen schon Opfer unzähliger Vertreibungen waren und nun vor einer erneuten Vertreibung stehen. Ebenso spielt keine Rolle, ob die Menschen überhaupt einen Bezug zu der Region haben, auf die sie verwiesen werden. Anerkennungsquoten tschetschenischer Flüchtlinge
Quelle: BAFI, Grafik: Interkulturelles Forum Aus: "Europa macht dicht“ von Pro Asyl zum Tag des Flüchtlings am 1.10.2004
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© G. Braun, Interkulturelles Forum e.V., 2002