der Arbeitskreis Sans Papiers - Archiv

 

Podiumsdiskussion zum Thema
Zuwanderungsgesetz, Ausreisezentren und die Situation der Sans Papiers in Deutschland

8. September 2002 
im EineWeltHaus München im Rahmen des Aktionswochenendes zur Sans Papiers-Bewegung



Tteilnehmer

  • Dr. Klaus Hanzog (MdL SPD)
  • Elisabeth Köhler (MdL Bündnis 90/Die Grünen)
  • Brigitte Wolf (Ehrenamtl.Stadträtin der LH München, PDS)
  • Kai Weber (Niedersächsischer Flüchtlingsrat)
  • Monika Steinhauser (Münchner Flüchtlingsrat)
  • Akapo Dossou (Karawane München)
  • Angelika Garbrecht (RA', Rechtshilfe für AusländerInnen)
  • Moderation: Stefan Dünnwald (Bayerischer Flüchtlingsrat)

1. Persönliche Sensibilisierung für die Situation von Flüchtlingen

Die Podiumsteilnehmer und –teilnehmerinnen begannen unter verschiedenen Motivationen, sich für Flüchtlinge einzusetzen. Zum Teil geschah dies aufgrund der Mitarbeit in kirchlichen Organisationen und der Verpflichtung auf die christlichen Werte, auf denen die Menschenrechte basieren, zum Teil aufgrund von eigenen Erfahrungen als innerdeutscher Flüchtling, durch eine Kindheit und Jugend im Ausland und als ausländischer Flüchtling. Verstärkt wurde diese Sensibilisierung dann im Engagement für die Grundrechte allgemein bzw. für einzelne Flüchtlingsgruppen wie den Flüchtlingen aus Chile und Kurden. In der beruflichen Tätigkeit und/oder über ein politisches Mandat wurde 

dieses Engagement weitergeführt. A.Dossou sah in der Verfolgung vieler Deutschen während des Nationalsozialismus und ihrer Flucht aus Deutschland eine Chance, hier auf besonderes Verständnis für die Situation von Flüchtlingen zu stoßen. 

2. Zum neuen Zuwanderungsgesetz und den Ausreisezentren

Nach Meinung der Rechtsanwältin A. Garbrecht bringt das neue Zuwanderungsgesetz für Flüchtlinge in Bayern keine wesentlichen Veränderungen, da schon jetzt über Rechtsverordnungen und restriktive Auslegung der Ermessensspielräume durch die Behörden der Aufenthaltsstatus häufig ungesichert war.

Dr. K. Hanzog sieht dagegen in dem neuen Gesetz eine Verbesserung, da hinsichtlich der Zuwanderungssteuerung Deutschland nun als Einwanderungsland anerkannt ist und damit die Feststellung eines Zuwanderungsbedarfs durch die deutsche Wirtschaft bestätigt wurde. Bezüglich der Integration wurde z.B. ein Recht auf einen Sprachkurs durchgesetzt, eine Härtefallkommission eingerichtet, der Anspruch auf Asyl auch bei geschlechtlicher Diskriminierung und nichtstaatlicher persönlicher Verfolgung erreicht und die Familienzusammenführung erweitert. Die strengeren Ausreiserichtlinien durch die Ausreisezentren treffen nach Ansicht von Dr.Hanzog nur den engen Kreis von Flüchtlingen ohne Pass und mit vorliegender Ausreiseverpflichtung. Ob allerdings einige der positiven Neuerungen in Bayern konkret durchgeführt werden, ist aufgrund der ablehnenden Haltung des bayerischen Innenministers Beckstein noch fraglich. 

Dagegen wendet sich K.Weber, der zwar Verbesserungen durch z.B. die Härtefallkommission anerkennt, die Kosten dafür aber in einer Ausweitung der Ermessensspielräume und einer massiven Verschlechterung der Lage für von Abschiebung bedrohte Flüchtlinge sieht. Nach seiner Erfahrung wurde der Personenkreis, auf den in den Ausreisezentren in Niedersachsen die Abschiebung wartet, immer weiter von alleinstehenden Männern auf ganze Familien erweitert und betraf damit eine wesentlich höhere Zahl von Flüchtlingen als zunächst geplant. In Niedersachsen hat die Einrichtung der Ausreisezentren ein erhöhtes Maß an Entmenschlichung, Entwürdigung und Kriminalisierung durch noch engere Einschränkung der Bewegungsfreiheit mit sich gebracht. Auch der ursprüngliche Zweck der „Ausreisezentren" wurde nicht erreicht: nur 16% der dort untergebrachten Flüchtlinge sind bisher tatsächlich „ausgereist", über 50% sind „untergetaucht" und damit in die Illegalität gegangen. Den Staat haben diese Menschen immerhin entlastet, denn er muss nun keine Sozialhilfe mehr für sie aufwenden. Die Ausreisezentren wirken auch als Mittel zur Einschüchterung aller Flüchtlinge und Kriminalisierung von Flüchtlingen verstärkt rassistische Tendenzen in Niedersachsen. 

Auch A. Dossou warnt hiervor und betont, dass nur durch gleiche Rechte für alle Flüchtlinge in Deutschland ein menschenwürdiges Leben nach Art.1 GG und eine Integration möglich sind, zumal die westlichen Länder zum Teil selbst verantwortlich sind für die Situation in den Heimatländern, die sie z.B. durch Waffenexporte unterstützen. 

M. Steinhäuser weist auf die hohe Zahl von 230 000 geduldeten Flüchtlingen hin, die in manchen Fällen schon bisher eine Aufenthaltsbefugnis erhielten, denen aber, wie auch 

anderen, weiterhin ein Recht auf Aufenthalt verwehrt bleibt. Auch in dem Ausschluss einer Wiedereinreise für abgeschobene Flüchtlinge besteht eine neue Härte. Die Tatsache, dass Menschen aus einer nicht selbst zu verantwortenden Notlage zu „geduldeten" Flüchtlingen geworden sind, geht hierbei verloren. 

Dr. K. Hahnzog ist allgemein zuversichtlicher, befürchtet aber auch, dass das neue Gesetz als zustimmungspflichtiges Gesetz noch von den unionsregierten Ländern im Bundesrat beschränkt wird und die in Niedersachsen beobachtete Ausweitung des Betroffenenkreises für die „Ausreisezentren" auf alle ausreisepflichtige Flüchtlinge in Bayern vollzogen werden wird, obwohl dies seiner Meinung nach von der SPD nicht beabsichtigt war...

E. Köhler macht auf die Tatsache aufmerksam, dass die Einrichtung der „Ausreisezentren" nicht an das auch von Bündnis 90/Die Grünen zu verantwortendes neue Zuwanderungsgesetz gebunden ist. Auch sie befürchtet für Bayern, dass der Personenkreis der Flüchtlinge, die als „nicht mitwirkungsbereite" Flüchtlinge definiert und damit von den Unterkünften in die „Ausreisezentren" „verlegt" werden, gross sein wird, was von Bündnis 90/Die Grünen nicht beabsichtigt ist... Sie hofft auf massiven öffentlichen Protest gegen die Einrichtung der „Ausreisezentren". 

B. Wolf hält die Tatsache, dass das Thema „Migration" grundsätzlich in Deutschland mehrheitsfähig geworden ist, für positiv. Sie sieht aber weiterhin Boden für rassistische Übergriffe auf von Flucht und Verfolgung betroffene Menschen. Auch gegenüber dem Zugeständnis von Zuwanderung von Menschen aus dem Argument ihrer „wirtschaftlichen Nützlichkeit" ist sie skeptisch. Sie setzt sich für die umfassende Umsetzung der 

UN-Flüchtlingskonvention für alle Flüchtlinge in Deutschland ein, z.B. was die Einklagbarkeit von Löhnen betrifft, ein Recht, das bisher von keinem Industrieland für Flüchtlinge anerkannt wurde. Ihre Partei möchte außerdem regelmäßige Legalisierungsangebote für Sans Papiers durchsetzen.

S. Dünnwald merkt zuletzt die tiefe Enttäuschung der Flüchtlingsorganisationen und der Betroffenen über das Fehlen wirksamer Verbesserungen ihrer Lage während der vergangenen 4 Jahre SPD/Bündnis 90/Die Grünen – Regierung an.

3. Zur Diskussion 
Grundsätzlich lässt sich feststellen, dass die Situation der Sans Papiers in Deutschland zumindest inzwischen mehr als früher thematisiert wird. Nach wie vor ist sich aber die deutsche Öffentlichkeit kaum der vielen Menschen bewußt, die seit ihrem Antrag auf Asyl zum Teil vor über 10 Jahren in Deutschland ein unwürdiges Leben ohne Aussicht auf gesicherten Status führen. Für diese Menschen müsste auch die einzurichtende Härtefallkommission einen weiten Kompetenzbereich erhalten, wobei diese Forderung in Bayern bisher noch zu wenig außerparlamentarische Unterstützung erhalten hat. Zudem muss auch der Kreis der Länder erweitert werden, deren Bürgerkriegsverhältnisse als Flüchtlingsursache anerkannt werden, dies ist derzeit z.B. bei keinem afrikanischen Land der Fall, auch nicht etwa bei Afghanistan. Klar ist aber auch andererseits, dass sich die Härtefallkommission keinesfalls mit 230 000 geduldeten Flüchtlinge befassen können wird, sondern hier eine pauschale Regelung erforderlich ist. Die Politiker der Parteien der Bundesregierung machten jedoch deutlich, dass eine umfassende Legalisierung der von Illegalität bedrohten Flüchtlinge für sie nicht in Frage kommt, auch für diejenigen nicht, deren Rückkehr in das Heimatland aufgrund der dortigen Situation ausgeschlossen ist, wie es zum Beispiel in der Nordtürkei der Fall ist. Sie ziehen eine „großzügige Lösung" der „Altfallregelung" durch die Härtefallkommission vor, lehnen aber die „Ausreisezentren" persönlich ab. Dagegen wird die Notwendigkeit eingewandt, weiter nach Möglichkeiten einer breiten Legalisierung zu suchen, die, wie das Beispiel anderer europäischer Länder zeigt, auch deswegen Sinn macht, weil dadurch die Zahl der sich im Land illegal aufhaltenden Menschen verringert wird. Tatsache ist jedenfalls, dass auch gegenüber gut gemeinten Repatrisierungsversuchen nur eine ernsthaft betriebene Unterstützung zur Veränderung der Lage in den Heimatländern langfristig die Flüchtlingsbewegungen stoppen kann. 
(Protokoll: Juliane Basché) 

 

______________________________________________________________________________________________________

© G. Braun, Interkulturelles Forum e.V., 2002